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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier AGB genannt) gelten für alle vom Dienstleister (Image Factory e.U.) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen.
  2. Durch verbindliche Buchung des Dienstleisters oder eines anderen Angebots von Image Factory e.U. gelten diese AGB als vereinbart.
  3. Der Kunde kann den AGB binnen 3 Werktagen schriftlich widersprechen. Abweichende Bedingungen sind nur insofern gültig, als dass Image Factory e.U. diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, für alle zukünftigen und laufenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Image Factory e.U..
  5. Sämtliche Leistungen werden auf Grundlage dieser AGB erbracht.
  6. Alle Angebote von Image Factory e.U. sind unverbindlich und kostenlos. Etwaige wichtige Zusatzinformationen werden im Angebot entsprechend schriftlich angeführt.

II. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

  1. Die AGB gelten für jegliches, an den Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig davon, in welcher Schaffensstufe oder technischen Form diese Vorliegen.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei jeglichem, von Image Factory e.U. gelieferten Bildmaterial, um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtes handelt.
  3. Kundenseitig in Auftrag gegebene Änderungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die, wenn im gebuchten Umfang nicht anders vorgegeben, zu vergüten sind.
  4. Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung das vollständige Recht und alle nötigen Lizenzen an dem für ihn geschaffenen Bildmaterial in dem ihm zugestandenen und durch die Buchung bestimmten Ausmaß.
  5. Der Kunde hat Image Factory e.U. Lizenzen an dem von Image Factory e.U. gefertigten Produkten einzuräumen, die zumindest beinhalten, dass Image Factory e.U. die Bilder zu eigenen Werbezwecken verwenden darf. Dies beinhaltet nicht ausschließlich die repräsentative Verwendung des Bildmaterials auf der Firmenseite und deren Ablegern, sowie digitale und analoge Printdokumente, die der Firmenbewerbung dienen. Eine Widersprechung seitens des Kunden ist schriftlich mit Image Factory e.U. zu vereinbaren.

III. NUTZUNGSRECHT FÜR REGULÄRE UND AUSSERORDENTLICHE KUNDEN

  1. Der Kunde erwirbt durch Bezahlung das Nutzungsrecht an dem für ihn von Image Factory e.U. hergestellten Bild-, Print- und Videomaterial für die nicht-kommerzielle Nutzung. Möchte der Kunde dieses Material kommerziell verwenden, so bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Image Factory e.U..
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte und Lizenzen des im Auftrag gefertigten Bildmaterials bei Image Factory e.U..
  3. Von Image Factory e.U. gegebenenfalls zur digitalen Auswahl oder Voransicht zur Verfügung gestelltes Material dient ausschließlich dem Auswahlverfahren und darf in keiner Form Dritten zur Verfügung gestellt oder in irgendeiner Form heruntergeladen, veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden. Das Material wird explizit mit einem Wasserzeichen versehen.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht ganz oder auch nur teilweise an Dritte zu übertragen.
  5. Als außerordentliche Kunden werden jene Kunden bezeichnet, die einen gesonderten Vertrag mit Image Factory e.U. eingehen. Dies betrifft vor allem jene Personen, die in einem TFP-vertraglichen Verhältnis stehen (time for pictures / time for prints) oder im Auftrag einer dritten Partei gecastet werden.
  6. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches, einmaliges Verwendungsrecht an dem gefertigten Material. Diese Lizenz schließt den Verkauf, die kommerzielle Veröffentlichung und die Bearbeitung aus.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht ganz oder auch nur teilweise an Dritte zu übertragen.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, das Bildmaterial in der an ihn übertragenen Form zu erhalten. Dies beinhaltet nicht ausschließlich die Untersagung des Zuschnitts, jegliche Form des Entfernens des Wasserzeichens sowie jede Art der Nachbearbeitung.
  9. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Namen der Firma „Image Factory e.U.” sichtbar in unmittelbarer Nähe zu den Bildern anzuführen. In öffentlichen, digitalen Medien sowie in sozialen Medien ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, einen Link auf die Firmenpräsenz im jeweiligen Medium der Firma Image Factory e.U. zu setzen
    (Website-URL bzw. Social Media Kanäle).
  10. Image Factory e.U. darf alles erstellte Material für Werbezwecke und Eigenwerbung nutzen. Es Bedarf hierzu keiner separaten Zustimmung des Kunden, außer es wurde vertraglich vereinbart, dass das erstellte Material nicht für Werbezwecke und Eigenwerbung genutzt werden darf.

V. HAFTUNG

  1. Die Firma Image Factory e.U. übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekte.
  2. Die Firma Image Factory e.U. übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der Daten. Ab Zustellung des Materials liegt die Verantwortlichkeit der Datensicherung beim Kunden selbst. Image Factory e.U. garantiert keine Sicherung der Daten.
  3. Sämtliche Rohdaten (RAWs) werden von Image Factory e.U. maximal 2 Monate digital aufbewahrt. Es gibt hierbei keine Garantie im Falle technischer Komplikationen und dem dadurch entstandenen Verlust der Daten.

VI. HONORARE

  1. Es gilt prinzipiell das vereinbarte Honorar durch ein Angebot oder zumindest eine Auftragsbestätigung, die vom Kunden schriftlich per E-Mail freigegeben werden muss.
  2. Auftragsbedingte anfallende Kosten und Auslagen (Materialkosten, Modelhonorare, Requisiten, Reisekosten, Spesen und weiteres) werden als separate Position am Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung angeführt.
  3. Das Honorar ist in jedem Fall zu zahlen, auch dann, wenn das erworbene Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
  4. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
  5. Das Honorar ist nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen bzw. dem angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung in vollem Umfang und ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.
  6. Sollte ein Auftrag aus mehreren Einheiten bestehen, kann Image Factory e.U. nach erbringen der jeweiligen Einheit eine Rechnung stellen.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu kürzen, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen an Image Factory e.U. heranzutreten.
  8. Image Factory e.U. behält sich das Recht vor, vor Auftragsbeginn eine Anzahlung des vereinbarten Honorars in der Höhe von mindestens 30% in Rechnung zu stellen. Sollte innerhalb von 7 Tagen kein Zahlungseingang stattfinden, hat Image Factory e.U. das Recht, den vereinbarten Termin für die Dienstleistung anderwärtig zu vergeben.

VII. PREISE

  1. Die angeschlagenen Preise beinhalten keine gesetzliche Steuer gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und sind in Euro ausgewiesen.
  2. Versand- und Transportkosten werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
  3. Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Satz- und Druckfehlern bzw. Irrtümern.
  4. Die Ware wird grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.
  5. Besteht ein kundenseitiger Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen ab Rechnungsdatum, werden dem Kunden 10% vom Gesamtbetrag als Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

VIII. BUCHUNGEN

  1. Eine Buchung kommt verbindlich zustande, wenn der Kunde mit Image Factory e.U. einen verbindlichen Termin schriftlich vereinbart.
  2. Eine Buchung von Image Factory e.U. durch Privatpersonen ist erst dann verbindlich, wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auf das Firmenkonto von Image Factory e.U. einbezahlt wurde.
  3. Eine Terminreservierung des Kunden ist für Image Factory e.U. unverbindlich und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von Seiten Image Factory e.U. storniert werden.
  4. Eine Stornierung seitens des Kunden kann nur bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin getätigt werden. Image Factory e.U. behält sich das Recht vor, Absagen nach diesem Zeitpunkt mit 100% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
  5. Wird zwischen dem Kunden und Image Factory e.U. ein Termin zur Vorbesprechung bzw. zu einem Briefing vereinbart und der Kunde erscheint ohne telefonische oder schriftliche Absage nicht zum festgesetzten Termin, behält sich Image Factory e.U. das Recht vor, dem Kunden eine Aufwandsentschädigung und Manipulationskosten in der Höhe von € 100,- in Rechnung zu stellen.

IX. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ

  1. Für jede Form der unberechtigten (ohne schriftliche Genehmigung seitens Image Factory e.U.) Nutzung, Vervielfältigung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensansprüche bleiben Image Factory e.U. vorbehalten.
  2. Bei entferntem, falsch platziertem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 50% (mindestens jedoch € 50,- je Bild und Platzierung) zu bezahlen.
  3. Durch diese Zahlungen werden keine Nutzungsrechte begründet.

X. RECHT

  1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, unabhängig vom Sitz des Kunden.
  2. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  3. Eine etwaige schriftlich vereinbarte Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.